Hausärztlicher Notdienst im Bezirk Linz-Land neu organisiert

Hausärztlicher Notdienst im Bezirk Linz-Land neu organisiert

Ab 1. April 2015 gelten im Bezirk Linz-Land und Teilen von Steyr-Land neue Bestimmungen für den hausärztlichen Notdienst am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen. Sprengel wurden zusammengelegt und vergrößert. Zusätzlich gibt es einen neuen Visitendienst, der bei Bedarf zu den Patienten nach Hause kommt. Die wichtigste Information für Patienten: Unter dem Notruf 141 erfährt man alles Weitere. 

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Sowohl an Wochentagen als auch an Wochenenden / Feiertagen gilt …

  • Der hausärztliche Notdienst ist über die Rufnummer 141 erreichbar.
  • Die regulären Ordinationszeiten (auch die Nachmittags-, Abend- und Samstagsordinationen) der Hausärzte sind von den Bestimmungen zum hausärztlichen Notdienst nicht betroffen.
  • Der HÄND an Wochentagen: 8 Ordinationsdienste in den bisherigen Sprengeln (13, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56) jeweils 14-19 Uhr, 5 Stunden.
  • Der HÄND an Wochenende und Feiertagen: 3 Ordinationsdienste (9-12 Uhr und 17-19 Uhr, 5 Stunden) in den Bereichen Großraum Leonding (Sprengel 13, 53, 55 [nur Kirchberg-Thening, Oftering, Pasching I]), Großraum Ansfelden (Sprengel 49, 52, 55 [nur Hörsching]), Großraum Enns (Sprengel 50, 51, 56). Der Ordinationsdienst ist jeweils in der Ordination des diensthabenden niedergelassenen Arztes.
  • Zusätzlich zum hausärztlichen Notdienst in den einzelnen Sprengeln bzw. Bereichen gibt es einen übergeordneten Fahrdienst („Visitendienst"), der die Ärzte im Bereitschaftsdienst unterstützt. Dieser fährt vom Standort Traun aus Visiten und steht an Wochentagen von 19 bis 7 Uhr und an Wochenenden und an Feiertagen von 7 bis 19 Uhr (Tagdienst) und von 19 bis 7 Uhr (Nachtdienst) zur Verfügung.

Ordinations- und Visitendienst sind ebenfalls über die Notrufnummer 141 zu erreichen!

Das ist für Patienten zu tun … Notruf 141
Es ist ganz einfach: Wer medizinische Hilfe am Abend, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht, ruft den Notruf 141. Dort meldet sich ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der den Patienten an einen Arzt weitervermittelt oder bei Bedarf einen Hausbesuch organisiert, wenn der Patient nicht mobil ist. Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist von dieser Regelung nicht betroffen!

24.03.2015