COVID–19 SCHUTZKONZEPT für Oö. Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen

16.09.2021 15:40

Info

Seitens der Landeswahlbehörde sind in Abstimmung mit der Landessanitätsdirektion zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung bei der Stimmabgabe im Wahllokal bei den Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 26. September 2021 bzw. bei einer möglichen BürgermeisterInnen-Stichwahl am 10. Oktober 2021 folgende Empfehlungen für WählerInnen und Wähler ergangen:

Maske tragen

Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes darin soll eine FFP2-Maske getragen werden. Zur Identitätsfeststellung kann die wählende Person aufgefordert werden, die Maske kurzfristig abzunehmen. 

Ansammlungen vermeiden und Abstand halten

Vor und im Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und anderen Personen einzuhalten. Das Wahllokal ist unmittelbar nach dem Wahlvorgang zu verlassen. 

Hygiene

Auf Hygiene ist zu achten, Desinfektionsmittel sind zu verwenden und die Husten- oder Niesetikette ist einzuhalten. 

Vorlage der Wahlinformation / des Lichtbildausweises

Die Wahlinformation sowie der amtliche Lichtbildausweis sind zur Identitätsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass). 

Die Stadtgemeinde Enns ersucht alle Wählerinnen und Wähler sich an diese Empfehlungen zu halten.

Danke!


16.09.2021